Wichtig: Bei wem die Abtretungserklärung drin ist, der sollte 2 Sachen unbedingt machen. Auch wenn ihr bereits den Bau abgeschlossen habt, solltet ihr das dem Bauherrenschutzbund zeigen, denn trotz zweier Verfahren hat die DFH erneut etwas in die Wege geleitet, damit die Bauherren übervorteilt werden. Dieses Mal scheinbar per Finanzierungsbestätigung und das nur an die DFH gezahlt werden darf. Das wird wohl grad geprüft… Ich bin kein RA, aber wenn es mehr Infos gibt, ergänze ich das hier.

  1. Ihr müsst unbedingt die Abtretungserklärung los werden. Etwas weiter unten stehen die massiven Nachteile und solange ihr das nicht macht, kann die Bank nichts machen. Fordert die DFH auf die Abtretungserklärung aufzuheben. Setzt ihnen eine Frist! Die müssen das dann der Bank zukommen lassen. Erst dann hat das für euch keine Nachteile mehr.
  2. Für alle Bauherren ( auch ehemalige! ), die diese Zusatzvereinbarung der Abtretungserklärung unterzeichnet haben, sollten oder mussten, hat man vom Bauherrenschutzbund eine Mail eingerichtet, die das prüft und an das Gericht weiter leitet. Schreibt dorthin, dann gibt es ein Formular was ihr ausfüllt und alles geht seinen Gang. Das kostet euch nichts! Dürfte aber helfen, dass die DFH zukünftig ihre aggressive Taktik gegen Bauherren überdenkt.

Mail: Abtretungsurteil@gmail.com

Urteil gegen die DFH

Die DFH hat 2017 einen Prozess verloren und sollte 14 unwirksame Klauseln aus ihren Verträgen nehmen. -> Az. 2 U 296/16 Dagegen legte man eine Nicht­zulassungs­beschwerde beim Bundesgerichtshof ein und diese wurde zurückgewiesen. Dabei ging es hauptsächlich um die Verbraucherfeindliche Abtretungserklärung und das man Vertragsinhalte nachträglich ändern kann. 2021 kam es erneut zu einem Rechtsstreit, weil man über einen Kniff die Abtretungserklärung doch wieder einigen Bauherren unter gejubelt hat. Man verlor 2022 und musste Strafe zahlen. In dem VLog von der Baurechtsanwältin Manuela Reibold-Rolinger kommt in einem Nebensatz über den Rechtsanwalt auch gut rüber, wie die Einstellung gegenüber den Bauherren ist. Ich bezeichnet dieses gesamte Vorgehen als Niederträchtig!

Die Nachteile für Bauherren

Anfangs hört sich doch vielleicht noch ganz normal an. Natürlich soll die Baufirma ihr Geld bekommen und es wird ja vond er Bank erst gezahlt, wenn man es anordnet. Leider ist das nicht so einfach und hier einmal eine Liste mit den Nachteilen. Bei den Gerichtsurteilen wurde das als massive Übervorteilung bezeichnet, die Rechtsanwältin Frau Reibold-Rolinger nannte es Verbraucherfeindlich und hier wird auch klar, warum.

Basis ist normalerweise das Zusammenspiel zwischen Bauherren und Baufirma. Es gibt ein Angebot mit Leistungen, dazu einen Preis und die Unterschriften. Hat die Baufirma ihre Arbeit erledigt, gibt es das Geld. Haben sie es nicht, nur teilweise oder gibt es Mängel, dann überweißt man nur einen Teil und den Rest, wenn alles erledigt ist. JEDE Seite hat also Interesse daran, dass alles ordentlich zum Abschluss kommt. Dem Bauherren steht also das Druckmittel des Geldes zur Seite.

Das ist dann wichtig, wenn es zum Streit kommt. Sagen wir, die Baufirma hat einen schweren Fehler begangen und der Schaden liegt bei 20.000€. Die Baufirma will das aber nicht beheben, anders / billiger beheben usw. Dann geht man als Bauherr hin, fordert mit Fristsetzung zur Erledigung auf. Oft auch mit Rechtsanwaltsschreiben. Gibt es keine Einigung geht es vor Gericht, aber da man ja an sein Geld kommt, kann man eine andere Baufirma beauftragen. Evtl. hat man vorher noch ein Gutachten gemacht. Damit geht der Hausbau also weiter, wenn auch mit einer kleinen Verzögerung. Aber es gibt einen Ausweg.

Nicht so bei der Abtretung.

Überblick Nachteile

  • Das Geld ist eingefroren und du kommst nicht mehr heran
  • Bei Problemen kannst du natürlich die Zahlung verweigern, aber das hat Konsequenzen. Ohne Geld wird die Baufirma wahrscheinlich die Arbeit einstellen
  • Bei größeren Streitigkeiten sitzt das die Baufirma einfach aus. Normalerweise könntest du ein Gewerk ja neu vergeben, aber dein Geld ist gebunden. Die Baufirma bekommt ihr Geld sowieso und hat damit nur wenig Druck, die Situation zu klären
  • Du hast nun einige Probleme, denn die Zeit spielt für die Baufirma und damit hast du gar kein Druckmittel und auch ein Rechtsanwaltsschreiben bringt nichts oder wenig. Anstatt einer Einigung, bleibt dir fast nur der Gerichtsweg und der ist zeitintensiv, auch erst einmal teuer.
  • Es ist schwer Termine bei Handwerkern zu bekommen. So einfach mal eben umplanen ist kompliziert und meist verlängert das die Bauzeit zusätzlich, da die Gewerke nicht gleich neue Termine haben.
  • Oft ist ein Gewerk von einem anderen abhängig und wenn einer nur einen späteren Termin hat, kann das bei den anderen Gewerken auch längere Wartezeiten bedeuten
  • Das erhöht deine Bauzeit und somit deine Kosten sehr massiv
  • Unter kann es dazu kommen, dass eure Preisbindung ausläuft und ihr dadurch noch einmal mehr zahlen müsst. Das kann sich auch auf das Material auswirken
  • Dazu kommen höhere Zinszahlungen durch die Bereitstellungszinsen. Diese sind deutlich höher, etwa 2%, als der spätere Bauzins. Rechnet mal, wenn ihr einen Kredit von 400.000€ habt und das bei 3 oder 3,5%. Das können dann schnell 3-15.000€ zusätzlich werden und ihr habt derweil nichts abgetragen.
  • KfW kann verloren gehen. Der Energieberater muss nach 3 Jahren ab der Bewilligung seinen Abschlussbericht bei der KfW haben. Wurde uns damals gesagt und ist wohl noch so. Da man den Antrag vor Baubeginn stellt, kann es problemlos bis zu einem Jahr dauern, bis das Haus aufgestellt wird. Durch den Boom und Handwerkermangel sogar deutlich mehr. Wenn dann ein Rechtsstreit kommt, droht diese Frist zu kippen… Das kostet dann 50-70.000€ Fördergelder ( Kombination Tilgungszuschuss, eingesparte Zinsen und kürzere Laufzeit )

Urteil Abtretungserklärung

Das Problem für den Bauherren: Auch beim Hausbau hat man ein Vertragsverhältnis Leistung gegen Geld. Kommt das ausführende Unternehmen seiner Leistung nicht nach, pfuscht oder beschädigt etwas, kann man es auffordern dies zu beheben und falls nicht, hat man das Druckmittel nicht oder nur teilweise zu zahlen. Ein wirkungsvolles Mittel um Streitigkeiten zu klären. Mit der Abtretungserklärung unterschreibt man aber, das man selber nicht mehr an das Geld kommt und es nur noch freigeben kann.

Dabei war die Abtretungserklärung so geschickt gemacht, dass man nicht nur eine Abtretungserklärung von der Bank wollte. Wenn das Geld von der Bank nicht reichte, weil man viel Eigenkapital hatte, dann musste man auch sein Eigenkapital in der entsprechenden Höhe abtreten und auf ein extra Konto legen.

Ließt man sich die ganzen Beschwerden bei den DFH Geschädigten ( Allkauf, Okal und Massa Haus ) durch, dann ließt man immer wieder: Die DFH regiert nicht mehr auf Mails oder Telefonate. Es scheint so zu sein, dass man unbequeme Forderungen einfach ignoriert und das aussitzt. Da der Bauherr ja kein richtiges Druckmittel hat, bleibt nur noch der Anwalt, der erst einmal auch nichts ausrichten kann. Danach vielleicht noch ein Gutachten, Gerichtsprozess und kaum ein Bauherr hat eine Rechtsschutzversicherung. Nicht selten sind die Bauherren dann kaum noch in der Lage, die finanziellen Mittel für einen Prozess aufzubringen und stehen mit dem Schaden alleine da. Dann klagt man eben nicht….

Weitere Übervorteilungen aus den 14 Klauseln

Fett gedruckt sind meine Anmerkungen.

  • Die Zahlungsbedingung ist erbracht, wenn die Leistung im wesentlichen erfüllt ist – Noch nicht fertig, aber Geld haben wollen? Was ist mit Abnahme oder bei Mängeln?
  • Das fehlen von Leistungen oder Vorliegen von Mängeln sind kein Grund NICHT zu zahlen. Habt ihr schon einmal eine solche Klausel woanders gelesen?
  • Klausel zur förmlichen Abnahme
  • Der endgültige Preis wird dann anhand der jeweils gültigen Preisliste vom Unternehmen festgelegt. – Angebote sind doch Festpreise?
  • Werden aufgrund behördlicher Auflagen Leistungsänderungen erforderlich, trägt der Bauherr die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten. – Und was, wenn die Firma etwas vergessen oder nicht beachtet hatte? Dann zahlst der Bauherr für fremde Versäumnisse.

Da man diesen Ablauf so oder so ähnlich immer wieder ließt, scheint das also die Taktik zu sein. Gegenüber den Bauherren und ihrem Lebenstraum ein für mich absolut niederträchtiges Geschäftsgebaren.

Video

Leider kann ich das Video nicht einbetten, aber hier findet ihr den VLog von Manuele Reibold-Rolinger zum erneuten Urteil.

https://www.facebook.com/groups/329315121570044/permalink/673153663852853

BGH / OLG Urteil reicht nicht

Nachdem man die 14 Klauseln rausnehmen musste, war der DFH es wohl ungemein wichtig, dass man die Abtretungserklärung dennoch irgendwie bekommt. Mit dem Kniff einer 20% Bürgschaft und der Wahl einer Abtretungserklärung wähnte man sich auf der sicheren Seite und im Video der Baurechts-Rechtsanwälting kommt der Kommentar gut rüber, wie man über das Thema denkt. Kam mir zumindest so vor, dass man Bauherren einfach nur abziehen will. Anders ist das mir nicht zu erklären.

Die Abtretungserklärung war und ist weiterhin NICHT zulässig!

Weitere unwirksame Klauseln

Hier nur die Wichtigsten Klauseln, die die DFH nicht mehr nehmen darf. Wenn ihr das lest merkt ihr schnell, wie massiv die Nachteile für Bauherren waren. Man hat das Verfahren auch über Jahre laufen lassen und ist bis zum BGH gegangen, nur um diese weiterhin gegen Bauherren nutzen zu können. Diese unglaubliche Energie richtete sich nur gegen uns Bauherren! Wie sagte die RAin so schön: Verbraucherfeindlich.

https://www.bauglueck.de/14-unwirksame-klauseln-fertighausvertrag-unterlassungsurteil-rechtskraftig/

Alle Klausen findet ihr auf ihrem Blog, hier der Auszug:

In einem Fertighausvertrag sind folgende Bestimmungen zum Zahlungszeitpunkt unwirksam:

7- “Die vorstehenden Zahlungsbedingungen sind erfüllt, wenn die entsprechenden Leistungen im Wesentlichen erbracht sind.”

8- “Das Fehlen einzelner Leistungen und das Vorliegen von Mängeln stehen der Fälligkeit einzelner Zahlungen nicht entgegen.”

9- Sowie ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zahlungsplan bzw. der ersten Abschlagszahlung der Hinweis “Im Übrigen gilt § 632a Abs. 3 BGB.”

In einem Fertighausvertrag sind wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 5, § 309 Nr. 2 und § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB folgende Bestimmungen zur Abnahmewirkung unwirksam:

10- “Falls eine förmliche Abnahme aus Gründen, die der Bauherr zu vertreten hat, unterbleibt, gelten die Leistungen des Unternehmens als abgenommen mit Ablauf von 12 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen.”

11– “Hat der Bauherr das Haus oder einzelne Räume in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist.”

In einem Fertighausvertrag sind folgende Bestimmungen zur Abtretung der Darlehensauszahlungsansprüche nach § 309 Nr. 2, § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam:

12- “Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten seine Darlehensauszahlungsansprüche gegenüber der das Bauvorhaben finanzierenden Bank, dem Kreditinstitut oder dem Versicherungsunternehmen an das Unternehmen abzutreten. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenen Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn gegenüber dem Unternehmen. Der Bauherr wird sein Finanzierungsinstitut anweisen, die Darlehensvaluta gemäß den im Darlehensvertrag und im Hausvertrag vereinbarten Bedingungen an das Unternehmen auszuzahlen.”

13– Ziffer 2. wird aufgrund des Klauselumfangs nur gekürzt und sinngemäß wiedergegeben:
“Soweit der Bauherr die Vergütung aus vorhandenem Eigenkapital erbringt, ist dieses auf ein gesondert einzurichtendes Bankkonto einzuzahlen und der Anspruch auf Auszahlung zur Sicherheit an das Unternehmen abzutreten.”

DFH – Nein danke

Als Bauherr und Blogger ist es mir nicht mehr möglich, die DFH anderen Bauherren zu empfehlen. Bisher war mein Tipp immer Bodenplatte und Hülle, Technikpaket lieber von Handwerkern vor Ort, Dämmpaket aus Kostengründen von Bausep. Aber wie soll man solche Firmen mit einem derartigem Geschäftsgebaren empfehlen? Würdet ihr die DFH noch euren Freunden / Bekannten guten Gewissens empfehlen?

Wobei man ebenfalls sagen muss, dass eine Firma immer versuchen wird sich zu schützen. Das ist normal und kann man auch angemessen tun. Die Abtretungserklärung, grad auch in Kombination mit den anderen Klauseln, ist eine extrem übermäßige Absicherung gewesen.

Jede Menge Geschädigte

Mittlerweile organisieren sich die Geschädigten und vor allem Ralf Trachte ist da der wichtigste Ansprechpartner und koordiniert vieles in seiner Freizeit. In den letzten knapp 3 Jahren hat er 780 Geschädigte zusammen getragen. Die Palette reicht von kleineren Problemen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Ich werde das demnächst einmal genauer anschauen und als VLog aufarbeiten. Aktuell habe ich auch keinen Grund an Ralfs Aussage zu zweifeln. Aber demnach ist die Chance recht hoch, dass ihr auch zu den Geschädigten gehören könntet und wer weiß, wie die als nächstes gegen Bauherren agieren. Es ist scheinbar wichtig und bei so vielen Problemen auch denkbar, dass man sich etwas einfallen lassen muss.

Manipulation der Bewertungen

Offensichtlich muss man daher auch die Fassade aufrecht erhalten und bei einer Bewertung der DFH von 2,1 meine ich, hat man angefangen, die Bauherren aufzufordern zu bewerten und gibt ihnen dafür auch Cookies. Man verlangt wohl nicht positive Bewertungen, aber seien wir mal ehrlich, darauf läuft es hinas. Mittlerweile ist man bei deutlich über 4 und erweckt den Anschein, eine tolles Unternehmen zu sein. Lest euch die Bewertungen bis 2020 durch… das spricht Bände,

Quellen:

https://www.test.de/Fertighaeuser-Unwirksame-Vertragsklauseln-5611230-0/

https://bauglueck.de/14-unwirksame-klauseln-fertighausvertrag-unterlassungsurteil-rechtskraftig/

Last Updated on Januar 20, 2023 by Scope242